Waffen - Gesuche - Bewilligung
Waffentragen
Wer eine Waffe an öffentlich zugänglichen Orten tragen will, muss bei der zuständigen kantonalen Behörde eine Waffentragbewilligung einholen. Die
Voraussetzungen für den Erhalt eines Waffentragscheins sind prinzipiell die gleichen wie für den Waffenerwerbsschein. Zusätzlich muss der Antragsteller glaubhaft machen, dass er eine
Waffe benötigt, um sich selbst, andere Personen oder Sachen vor einer tatsächlich drohenden Gefahr zu schützen. Ausserdem muss er eine Prüfung über die Kenntnis des Umgangs mit Waffen
und die rechtlichen Voraussetzungen des Waffengebrauchs ablegen.
Der Waffentragschein berechtigt zum Tragen einer Waffe in der ganzen Schweiz. Er muss mitgeführt und auf Verlangen der Polizei gezeigt
werden.
Das Transportieren von Waffen ist hingegen nicht bewilligungspflichtig. Keine Bewilligung benötigt z.B. der Jäger auf dem Weg zum Jagdrevier oder der
Schütze auf dem Weg zum Schiessstand.
Vereinigung Privater Sicherheitsdienste Schweiz